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Fachausbildung Seilbahntechniker Teil 1
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Mit diesem berufsbegleitenden Lehrgang bereiten wir Sie auf den Antritt zur Lehrabschlussprüfung für den Beruf Seilbahntechnik im zweiten Bildungsweg vor!
Förderungen durch Bildungsgeld / Update möglich Förderungen durch AK möglich
Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 100,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
Grafik Icon Durchführungart
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 97125014
1.090,00 EUR Kursnummer: 97125014

Fachausbildung Seilbahntechniker Teil 1

Beschreibung

Mit LAP auf dem 2. Bildungsweg

Für Seilbahnbedienstete, die den Lehrabschluss als Seilbahnfachmann/-frau anstreben, bietet diese dreiteilige Ausbildung die optimale Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung im zweiten Bildungsweg. Zwischen den Teilen ist ein ausreichender Zeitraum vorhanden, das in der Theorie vermittelte Wissen zu festigen und in der Praxis zu erproben. Es findet pro Halbjahr ein Teil der Ausbildung statt. Sie werden also in eineinhalb Jahren auf die Prüfung vorbereitet.

Inhalte:

  • Grundlagen Mechanik
  • Seilbahntechnische Einrichtungen
  • Hydraulische und pneumatische Elemente
  • Grundlagen Elektrotechnik
  • Seile
  • Rechtliche Grundlagen
  • Werkstoffkunde
  • Fertigungstechnik
  • Mess- und Prüfverfahren
  • Sicherheits-, Umweltschutz- und Brandschutzvorschriften
  • Praktische Arbeiten
Förderungen - Kurskosten zurückholen

Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update und ist damit förderbar. Seit 1.1.2025 wurde die update Förderung seitens Land Tirol sozial gestaffelt. Ob Sie Zugang zur Förderung haben und in welcher Höhe Ihnen diese gewährt wird, hängt von Ihren persönlichen Voraussetzungen ab. Alle Informationen und die Möglichkeit der Beantragung finden Sie unter www.mein-update.at.

Für diese Veranstaltung können Sie die AK-Zukunftsaktie beantragen. Informieren Sie sich jetzt über Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Arbeiterkammer und profitieren Sie persönlich und finanziell durch Höherqualifizierung.

Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.

Letzte Änderung: 04.04.2023