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Fachausbildung Seilbahntechniker Teil 1
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Mit diesem berufsbegleitenden Lehrgang bereiten wir Sie auf den Antritt zur Lehrabschlussprüfung für den Beruf Seilbahntechnik im zweiten Bildungsweg vor!
Förderungen durch Bildungsgeld / Update möglich Förderungen durch AK möglich
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ZEIT 100,00 Lehreinheiten
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 97125014
1.090,00 EUR Kursnummer: 97125014

Fachausbildung Seilbahntechniker Teil 1

Beschreibung

Mit LAP auf dem 2. Bildungsweg

Für Seilbahnbedienstete, die den Lehrabschluss als Seilbahnfachmann/-frau anstreben, bietet diese dreiteilige Ausbildung die optimale Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung im zweiten Bildungsweg. Zwischen den Teilen ist ein ausreichender Zeitraum vorhanden, das in der Theorie vermittelte Wissen zu festigen und in der Praxis zu erproben. Es findet pro Halbjahr ein Teil der Ausbildung statt. Sie werden also in eineinhalb Jahren auf die Prüfung vorbereitet.

Inhalte:

  • Grundlagen Mechanik
  • Seilbahntechnische Einrichtungen
  • Hydraulische und pneumatische Elemente
  • Grundlagen Elektrotechnik
  • Seile
  • Rechtliche Grundlagen
  • Werkstoffkunde
  • Fertigungstechnik
  • Mess- und Prüfverfahren
  • Sicherheits-, Umweltschutz- und Brandschutzvorschriften
  • Praktische Arbeiten

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Förderungen - Kurskosten zurückholen

Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update für Ausbildungen, die bis spätestens 31.12.2024 beginnen. Mit dem Jahr 2025 beginnt eine neue Förderperiode. Die dafür geltenden Förderrichtlinien werden vom Land Tirol überarbeitet und im Herbst 2024 beschlossen. Der genaue Förderstatus Ihrer Ausbildung mit Start im Jahr 2025 steht also erst im Herbst 2024 fest. Sobald die aktualisierten Förderrichtlinien bekannt sind, finden Sie alle Informationen auf der WIFI Homepage. Bitte denken Sie auch weiterhin daran, dass die Update-Förderung an persönliche Voraussetzungen gebunden ist.

Für diese Veranstaltung können Sie die AK-Zukunftsaktie beantragen. Informieren Sie sich jetzt über Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Arbeiterkammer und profitieren Sie persönlich und finanziell durch Höherqualifizierung.

Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.

Letzte Änderung: 04.04.2023