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Basiskurs Key Account Management
Förderungen durch Bildungsgeld / Update möglich
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Möglicherweise können wir Ihnen auch eine Alternative zu diesem Kurs anbieten – rufen Sie uns einfach unter 05 90 90 5-7622 an. Wir beraten Sie gerne!

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ZEIT 8,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 31729014
410,00 EUR Kursnummer: 31729014

Basiskurs Key Account Management

Beschreibung

Ihr erfolgreicher Einstieg ins KAM

Sie lernen in diesem 2-Tages-Training die wesentlichsten Grundlagen für erfolgreiches Key Account Management kennen. Als Key Account Manager sammeln, analysieren und strukturieren Sie Kundinnen- und Kundeninformationen, um individuelle Lösungen für Ihre wichtigste Kundschaft - die Schlüsselkundschaft zu finden. Hier lernen Sie die Verantwortung des Key Account Managements für unternehmenswichtige Prozesse im Verkauf kennen.

Überblick
Voraussetzungen

Grundkenntnisse im Kundinnen- und Kundengespräch, gute Kenntnis über die eigene Produkt- und/oder Dienstleistungsvielfalt

Zielgruppe

Unternehmer:innen, Geschäftsführer:innen, Führungskräfte, die Key Account Management einführen und ausbauen sowie Mitarbeiter:innen, die Key Accounts bearbeiten und ihre Kenntnisse auffrischen und ergänzen wollen.

Förderungen - Kurskosten zurückholen

Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update für Ausbildungen, die bis spätestens 31.12.2024 beginnen. Mit dem Jahr 2025 beginnt eine neue Förderperiode. Die dafür geltenden Förderrichtlinien werden vom Land Tirol überarbeitet und im Dezember 2024 beschlossen. Der genaue Förderstatus Ihrer Ausbildung mit Start im Jahr 2025 steht erst im Dezember 2024 fest. Sobald die aktualisierten Förderrichtlinien bekannt sind, finden Sie alle Informationen auf der WIFI Homepage. Bitte denken Sie auch weiterhin daran, dass die Update-Förderung an persönliche Voraussetzungen gebunden ist.

Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.

Letzte Änderung: 27.11.2024