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Key Account Management
Schlüsselkunden perfekt betreuen
80 Prozent ihres Umsatzes erzielen Unternehmen heute mit nur 20 Prozent der Kunden. Umso gefragter sind qualifizierte Key-Account-Manager:innen: Lernen Sie jetzt, die Bedürfnisse Ihrer Schlüsselkunden richtig zu analysieren, individuelle Kundenstrategien im Einklang mit Ihren Unternehmenszielen planvoll umzusetzen und Marktpotenziale in beiderseitigem Interesse optimal auszuschöpfen.
Inhalte:
- Klassischer Verkauf versus Key-Account-Management
- Target Account Management
- Werkzeuge und Vorgehensweisen des Key-Account-Managements
- Verkaufspräsentationen
- Case Study
- Praxis im Verkauf und/oder Marketing
- Eine starke Verkaufsorientierung
- Die Bereitschaft, sich auf Neues einzulassen und wesentliche Schritte in Richtung Topprofessionalität zu gehen
- Mitarbeiter im Außen- oder Innendienst, im verkaufsorientierten Umfeld und aus dem Marketingbereich mit Kundenkontakt
- Unternehmer, Geschäftsführer, kaufmännische Leiter sowie Marketing- und Verkaufsleiter
- Key-Account-Manager und solche, die es werden wollen
Nach positiv abgelegter Prüfung erhalten Sie ein in der Wirtschaft anerkanntes WIFI-Zeugnis, das Ihnen hohe Fachkompetenz und professionelle Problemlösungskompetenz im Key- Account-Management bescheinigt.
Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update für Ausbildungen, die bis spätestens 31.12.2024 beginnen. Mit dem Jahr 2025 beginnt eine neue Förderperiode. Die dafür geltenden Förderrichtlinien werden vom Land Tirol überarbeitet und im Dezember 2024 beschlossen. Der genaue Förderstatus Ihrer Ausbildung mit Start im Jahr 2025 steht erst im Dezember 2024 fest. Sobald die aktualisierten Förderrichtlinien bekannt sind, finden Sie alle Informationen auf der WIFI Homepage. Bitte denken Sie auch weiterhin daran, dass die Update-Förderung an persönliche Voraussetzungen gebunden ist.
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
Letzte Änderung: 28.01.2021