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EWCP-1090-2-B
Schweißkoordinator für EN 1090-2 LEVEL 'Basic' (bis EXC2, eingeschränkt auf S235-S355 (1.1, 1.2, 1.4) und Blechdicke bis 25 mm)
Dies gilt nur für Stahltragwerke nach EN 1090-2 (EXC1+2) eingeschränkt auf Stahlgruppe S235-S355 (1.1, 1.2, 1.4) und Blechdicken bis 25 mm (Kopfplatten bis 50 mm). Die Qualifikation gilt nicht für den Behälterbau, Anlagenbau, Kranbau, Fahrzeugbau, Schienenfahrzeugbau. (Für diese Bereiche ist die Ausbildung zum IWS/Schweißwerkmeister gefordert.) Der Lehrgang wird nach der entsprechenden EWF-Guideline durchgeführt.
Inhalte:
- Schweißverfahren und Ausrüstung
- Werkstoffe und deren Verhalten beim Schweißen
- Konstruktion und Berechnung
- Fertigung und Anwendungstechnik
- EN 1090
Lehrabschlussprüfung oder Meisterprüfung oder Fachschule/Werkmeister im Metallbereich oder IWP-Diplom
Zusätzlich:
- Nachweis von vier Jahren Berufserfahrung in den letzten sechs Jahren (entsprechend den technischen Kenntnissen Tabelle 14 und 15 der EN 1090-2, nur EXC2) und
- Schulungsnachweise von Schweißverfahren (mind. 8 LE – Elektro, 16 LE – MIG/MAG, 8 LE – WIG, 6 LE – Autogen) oder
- entsprechende gültige Schweißzertifikate in den jeweiligen Verfahren oder
- Kursbesuch des „Praxisseminars für Schweißaufsichtspersonen“ und
- Lebenslauf und
- Zustimmung des ANB
Personen, die sich als Schweißkoordinator:in in Betrieben nur auf die Anforderungen der gewünschten Einschränkungen auf die EN 1090-2 reglementieren möchten.
- Metallfacharbeiter:innen
- Konstrukteur:innen und Konstrukteure
- Schweißaufsichtspersonen
- Meister:innen
- Facharbeiter:innen
- Schweißer:innen
- Verantwortliche für die Schweißtechnik
- Vorarbeiter:innen
- Schlosser:innen
Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update für Ausbildungen, die bis spätestens 31.12.2024 beginnen. Mit dem Jahr 2025 beginnt eine neue Förderperiode. Die dafür geltenden Förderrichtlinien werden vom Land Tirol überarbeitet und im Dezember 2024 beschlossen. Der genaue Förderstatus Ihrer Ausbildung mit Start im Jahr 2025 steht erst im Dezember 2024 fest. Sobald die aktualisierten Förderrichtlinien bekannt sind, finden Sie alle Informationen auf der WIFI Homepage. Bitte denken Sie auch weiterhin daran, dass die Update-Förderung an persönliche Voraussetzungen gebunden ist.
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
Letzte Änderung: 20.04.2023