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Grundkurs § 57a KFG, Überprüfung bis 3,5 t Gesamtgewicht
Sie werden detailliert über folgende Kapitel geschult:
- Allgemeine Bestimmungen und rechtliche Grundlagen der wiederkehrenden Begutachtung
- Elektronische Gutachtenerstellung
- Aufbau und Systematik des Mängelkataloges
- Technische Besonderheiten
- Fahrzeugüberprüfung
- Praxis
Hinweis:
- Lehrgangsdauer sowie Kursinhalte sind gesetzlich festgelegt.
- Es ist eine 100%ige Anwesenheit erforderlich.
- Für die Erstellung des Bildungspasses und Hotline verrechnet die Landesinnung 35 Euro (Dieser Betrag ist in der Kursgebühr nicht inkludiert).
Erweiterungsschulung für Fahrzeuge über 3,5 t nach § 57a KFG (LKW-Praxis)
Zur Überprüfung von Fahrzeugen über 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h sind folgende Kurse zusätzlich erforderlich:
- Grundausbildung Bremsanlagen für Fahrzeuge über 3,5 t nach § 57a KFG
- Erweiterungsschulung für Fahrzeuge über 3,5 t nach § 57a KFG (LKW-Praxis)
- Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Grundkenntnisse am PC
- Lehrabschlussprüfung KFZ-Techniker
- Mind. zwei Jahre Berufspraxis in einem Betrieb, der zur Durchführung von Überprüfungen gem. § 57a Abs 4 KFG 1967 berechtigt ist
- Meisterprüfung KFZ-Techniker
Am ersten Kurstag müssen folgende Dokumente vorgezeigt werden:
- Lehrabschlusszeugnis oder Meisterzeugnis
- Nachweis von mind. zwei Jahren Berufspraxis nach der Lehrabschlussprüfung in einer § 57a-Prüfstelle (entfällt bei Meisterprüfung)
- Gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Pass, gegebenenfalls Führerschein)
Neueinsteiger:innen sowie neu zu bestellende „geeignete Personen“ (Prüfer:innen)
Der Kurs war sehr gut gestaltet, viel Anschauungsmaterial. Auf alle Fragen wurde nochmals eingegangen.
Kurs war sehr informationsreich und gut verständlich erklärt.
Gut ausgearbeiteter Kurs, viel Informationen in kurzer Zeit."
Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update für Ausbildungen, die bis spätestens 31.12.2024 beginnen. Mit dem Jahr 2025 beginnt eine neue Förderperiode. Die dafür geltenden Förderrichtlinien werden vom Land Tirol überarbeitet und im Dezember 2024 beschlossen. Der genaue Förderstatus Ihrer Ausbildung mit Start im Jahr 2025 steht erst im Dezember 2024 fest. Sobald die aktualisierten Förderrichtlinien bekannt sind, finden Sie alle Informationen auf der WIFI Homepage. Bitte denken Sie auch weiterhin daran, dass die Update-Förderung an persönliche Voraussetzungen gebunden ist.
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
Letzte Änderung: 20.04.2023