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eLearning 'ALLERGENKENNZEICHNUNGSVERORDNUNG '
eLearning Allergenkennzeichnungsverordnung - Aufklärungs- und Informationspflicht in der Gastronomie seit 13.12.2014 verpflichtend
Seit 13.12.2014 ist die EU-Verordnung Nr. 1169/2011 in Kraft.
Die Kennzeichnungspflicht auf Speisekarten, somit die Allergenkennzeichnung bei „Abgabe loser Waren", wird damit verpflichtend.
Auf Fragen wie:
- Was kommt auf uns zu?
- Wie können wir den gesetzlichen Vorschriften gerecht werden?
Inhalte:
- Rechtliche Grundlagen: EU-Verordnung, Nationalstaatliche Verordnung, Leitlinie Allergeninformation, Leitlinie Personalschulung
- Naturwissenschaftliche Grundlagen: Was sind Allergien? Was sind Unverträglichkeiten? Hauptallergene – Ursache/Wirkung
- Allergenmanagement: Umsetzung im Gastronomiebetrieb
- Durchführung der Personalschulung und Erste-Hilfe in der Praxis
- Information in der Praxis: Kennzeichnung der verschiedenen gastronomischen Angebote, Zutatenlisten, Dokumentationslisten und Praxisübungen
Sie erhalten das nötige Wissen und die Berechtigung, schulungspflichtige Personen intern zu schulen.
Sie erhalten nach Kursende eine WIFI-Teilnahmebestätigung, wenn Sie mindestens 75% der eLearning-Inhalte während der Kurslaufzeit erarbeitet haben.
Diese Schulung ist auch als individuelles Firmentraining (FIT) durchführbar.
WIFI Inhouse Trainings sind maßgeschneiderter Wissenstransfer für Unternehmen.
Bei uns ist alles passgenau: Wer, Was, Wie, Wo, Wann – die Firmenschulung ist punktgenau auf die Kundenwünsche abgestimmt.
Letzte Änderung: 13.08.2024