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Buchhaltung kompakt für Lehrlinge im 2. und 3. Lehrjahr
Lehrlinge, die sich ein praxisbezogenes Grundwissen in der doppelten Buchführung aneignen wollen bzw. ihre Kenntnisse festigen möchten, lernen in diesem Intensivkurs mit vielen praktischen Übungen einfache Buchhaltungstätigkeiten selbstständig durchzuführen und unterschiedliche Bilanzpositionen zu erkennen.
Die Teilnehmer:innen lernen eine moderne Buchführung kennen, sie verstehen die Buchhaltungsgrundregeln und können laufende Geschäftsfälle verbuchen. Dieses Intensivtraining hilft Lehrlingen die Grundlagen des Rechnungswesens zu verstehen. Die einzelnen Inhalte werden mit Übungen und Erklärungen klar, anschaulich und praxisnah vermittelt. Zum Abschluss können Sie Ihr neu erworbenes Wissen mit einer Prüfung nachweisen.
Inhalte:
Gliederung und Aufgaben des Rechnungswesens
Organisation der Buchführung im Betrieb
System der doppelten Buchführung
Verbuchung laufender Geschäftsfälle
Grundzüge des Steuerrechts
Inventur und Inventar
Zahlungsverkehr
Viele praktische Übungen
Lehrlinge, die sich ein praxisbezogenes Grundwissen in der doppelten Buchführung aneignen wollen
Der Lehrgang schließt mit einer Abschlussprüfung ab.
Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update für Ausbildungen, die bis spätestens 31.12.2024 beginnen. Mit dem Jahr 2025 beginnt eine neue Förderperiode. Die dafür geltenden Förderrichtlinien werden vom Land Tirol überarbeitet und im Herbst 2024 beschlossen. Der genaue Förderstatus Ihrer Ausbildung mit Start im Jahr 2025 steht also erst im Herbst 2024 fest. Sobald die aktualisierten Förderrichtlinien bekannt sind, finden Sie alle Informationen auf der WIFI Homepage. Bitte denken Sie auch weiterhin daran, dass die Update-Förderung an persönliche Voraussetzungen gebunden ist.
Über Lehre Fördern wird die vollständige Ausbildung des Lehrberufs sowie der Erwerb von Zusatz- und Schlüsselqualifikationen von Lehrlingen gefördert. Dieses Kursangebot erfüllt die Förderkriterien, vorausgesetzt das Kursende ist spätestens 20:00 Uhr. Informieren Sie sich jetzt und stellen Sie den Antrag für Ihre Förderung.Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
Letzte Änderung: 14.02.2024