Förderungen speziell für Lehrlinge Förderungen speziell für Lehrlinge

Förderungen speziell für Lehrlinge

Die folgenden Förderungen richten sich an Personen, die eine Lehrausbildung absolvieren.

 

Die Auflistung der Förderungen erfolgt in alphabetischer Reihenfolge und ohne Wertung. Für die Gewährung der Förderung entscheidet alleinig die/der jeweilige Fördergeber:in. Bitte beachten Sie die genauen Fördervoraussetzungen. Einzelne Voraussetzungen können sich zudem laufend ändern.
 

Digi Scheck für Lehrlinge


Wer wird gefördert?

  • Gefördert werden Lehrlinge mit aufrechtem Lehrvertrag in Lehrbetrieben.
  • Nicht gefördert werden Lehrlinge aus überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen, da für diese eigene Unterstützungsleistungen bereitgestellt werden.

Möglich ist eine Direktverrechnung durch Bildungsanbieter, sofern diese dieses Service anbieten (Infos dazu stellt der Bildungsanbieter zur Verfügung).

Was wird gefördert?
Gefördert wird die Teilnahme an Kursen, welche tätigkeitsbezogene Kompetenzen in den Kalenderjahren 2023 und 2024 in folgenden Themenfeldern vermitteln: Digitalisierung, Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Energie- und Ressourcenmanagement, Berufsbezogene Fremdsprachen.

Welche Kurse förderbar sind, erfährt der Lehrling beim Bildungsanbieter oder bei Förderreferaten der Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern. Die geförderten Veranstaltungen sind mit dem Förderlogo gekennzeichnet.

Frühestens Anfang Februar 2023 können erste genehmigte Kurse vorliegen.
Für den Fall, dass ein Lehrling die Teilnahme an einem noch nicht genehmigten Kurs zur Förderung einreicht: Wenn die Genehmigung des Kurses möglich erscheint, wird seitens der Förderreferate der betroffene Bildungsanbieter aufgefordert, den Kurs zur Genehmigung einzureichen und der Lehrling darüber informiert. Es ist die Entscheidung des Bildungsanbieters, ob er den Kurs tatsächlich einreicht. Spätestens nach einem halben Jahr ohne Einreichung muss ein Förderantrag dann abgelehnt werden.

Für den Fall, dass ein Lehrling eine Kursteilnahme für einen im Genehmigungsprozess befindlichen Kurs zur Förderung beantragt: Dieser Antrag wird bis zur Entscheidung durch den Förderausschuss des Bundesberufsausbildungsbeirates zurückgestellt und erst anschließend gefördert oder abgelehnt.


Wie hoch ist die Förderung?
100 % der Kosten für genehmigte Kursmaßnahmen (inkl. allfälliger USt.)

  • bis zur Obergrenze von 500 Euro je Kursmaßnahme
  • bis zu 3 Kursmaßnahmen je Lehrling pro Kalenderjahr möglich
  • Kosten oberhalb der Fördergrenze von 500 Euro sind von den Lehrlingen selbst zu tragen
     

Wo gibt es weiterführende Informationen?
Ausführliche und aktuelle Informationen finden Sie auf der Digi-Scheck für Lehrlinge 2023-2024 Seite der Wirtschaftskammer Tirol.

Bei Fragen, wenden Sie sich an:

Berufliches Qualifizierungsmanagement -
Lehrlingsstelle Förderungen
Straße der Wiener Wirtschaft 1
1020 Wien
Telefon: +43 1 514 50 2460
Mail: lehre.foerdern@wkw.at
 

AK-Bildungsbeihilfe für Lehrlinge

Wer wird gefördert?
Die Beihilfe ist für Lehrlinge, die eine Lehre in Österreich oder eine gleichartige ausländische duale Ausbildung im EWR-Raum oder in der Schweiz machen sowie für Teilnehmer:innen bestimmter AMS-Lehrgänge. Gefördert wird auch die Ausbildung zur/zum zahnärztlichen Assistent:in.
Zumindest ein Elternteil muss zum Zeitpunkt der Antragstellung AK-Umlage bezahlen oder als AK-Mitglied in den letzten vier Jahren zwei Jahre AK-Umlage bezahlt haben. Die Bildungsbeihilfe erhalten auch Kinder von ehemaligen AK-Mitgliedern sowie Lehrlinge, die vor der Antragstellung mindestens zwei von vier Jahren AK-Umlage bezahlt haben.

Was wird gefördert?
Für Lehrlinge wird eine Bildungsbeihilfe gewährt.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Beihilfe liegt zwischen € 350 und € 800 pro Ausbildungsjahr. Zusätzlich gibt es einen Heimbonus in der Höhe von € 100, sofern eine positive Beihilfenbearbeitung erfolgt und eine ganzjährige kostenpflichtige auswärtige Unterbringung des Antragstellers gegeben ist.

Wo gibt es weiterführende Informationen?
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol (AK Tirol)
Tel.: 0800/225522-1515
E-Mail: bildung@ak-tirol.at

Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung finden Sie auch auf der Website der AK Tirol.

 

Ausbildungsbeihilfe für Lehrlinge

Wer wird gefördert?
Ziel der Förderung ist es, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um damit den Bestand an Beschäftigten möglichst hoch zu halten sowie die Arbeitslosigkeit zu vermindern. Durch die Vergabe von Ausbildungsbeihilfen als Zuschuss zu Lebenshaltungskosten soll ein Anreiz zur Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen trotz reduziertem oder niedrigem Einkommen geleistet werden.

Was wird gefördert?
Es werden die mit der Lebenshaltung verbundenen Kosten für die Dauer eines Lehrverhältnisses gefördert.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt für Lehrjahre, die ab 01. September 2022 beginnen, € 200,-monatlich.

Wo gibt es weiterführende Informationen?
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Tel.: 0512/508-7877
E-Mail: ga.arbeit@tirol.gv.at

Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung finden Sie auf der Website des Amtes der Tiroler Landesregierung / Abteilung Gesellschaft und Arbeit.

 

Lehre fördern - Vorbereitungskurs auf Lehrabschlussprüfung

Wer wird gefördert?

  • Lehrlinge
  • Nicht gefördert werden Lehrlinge aus § 30 BAG Einrichtungen (überbetriebliche Ausbildungseinrichtungen).
  • Personen, deren Lehrzeitende max. 36 Monate zurückliegt und die mindestens einen Tag in einem Lehrbetrieb gelernt haben, d.h. einen Lehrvertrag haben oder hatten.


Was wird gefördert?
Die Kosten von Vorbereitungskursen auf die Lehrabschlussprüfung.

Wie hoch ist die Förderung?
100% der Kurskosten inklusive anfälliger USt.

Wo gibt es weiterführende Informationen?
Wirtschaftskammer Tirol
Förderservice der Lehrlingsstelle
Tel.: 05 90 90 5 7609
E-Mail: lehre.foerdern@wktirol.at

Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung finden Sie auf der Website des Förderservice der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Tirol.

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