Förderungen von Bundesländern Förderungen von Bundesländern

Förderungen von Bundesländern

Die folgenden Förderungen richten sich an Personen, die ihre Aus- und Weiterbildung selbst finanzieren.

Für die Gewährung der Förderung entscheidet alleinig die/der jeweilige Fördergeber:in. Bitte beachten Sie die genauen Fördervoraussetzungen. Einzelne Voraussetzungen können sich zudem laufend ändern.

 

Wiener Arbeitsmarktförderung

Wer wird gefördert?
Wiener Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die

  • eine Weiterbildung machen möchten
  • den Lehr-Abschluss nachholen und dafür finanzielle Unterstützung brauchen
  • eine finanzielle Unterstützung für Berufs-Reifeprüfung, Werkmeister-Prüfung und Co. brauchen

Was wird gefördert?
Es gibt grundsätzlich 6 verschiedene Förderungen:

Wie hoch ist die Förderung?

  • Digi-Winner: Bis zu 5.000,- Euro
  • Chancen-Scheck: Bis zu 3.000,- Euro
  • Bildungskonto: Zwischen 300,- bis maximal 3.000,- Euro
  • Weiterbildungsförderungen für Ein-Personen-Unternehmen (EPU): Bis zu 2.000,- Euro
  • Fachkräfte-Stipendium: Bis zu 3.000,- Euro
  • Lehrlings-Förderungen: Bis zu 100% der Kurskosten.

Wo gibt es weiterführende Informationen?
waff – Wiener Arbeitnehmer:innen
Förderungsfonds
Nordbahnstraße 36
1020 Wien
Mail: waff@waff.at
Tel: 01 217 48 0

 

Qualitätsförderungszuschuss Burgenland


Wer wird gefördert?
Arbeitnehmer:innen, Arbeitslosen, Arbeitssuchenden, Zivil- und Präsenzdienern sowie Männern und Frauen in Karenz, die
sich in ihrem erlernten Beruf bzw. ihrer ausgeübten Tätigkeit weiterbilden möchten oder ihren Beruf/ihre Tätigkeit wechseln möchten und keine Förderung seitens des AMS oder anderer Stellen für den gleichen Zweck erhalten

Was wird gefördert?
Förderbare Maßnahmen sind Weiterbildungen,

  • die Qualifikationen vermitteln, welche gegenwärtigen oder zukünftigen Beruf/Tätigkeit zur Anwendung gelangen oder Voraussetzung für eine Höherqualifizierung (z.B. Studienberechtigungsprüfung, Berufsreifeprüfung) sind und,
  • die von einer dazu autorisierten für Erwachsenenbildung zertifizierten Bildungsinstitution, auf Grundlage der maßgeblichen arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen, durchgeführt werden und,
  • wenn eine vergleichbare Maßnahme im Burgenland nicht angeboten wird, wenn der Besuch einer Maßnahme außerhalb des Burgenlandes kostengünstiger ist oder die Teilnahme an einer Maßnahme im Burgenland für den Teilnehmer mit zeitlichen oder finanziellen Mehrbelastungen verbunden ist


Wie hoch ist die Förderung?

  • 50 % der Kurskosten (max. € 1.500,--)
  • 60 % der Kurskosten bei Lehrabschlussprüfungen
  • 75 % der Kurskosten (max. € 2.000,--) bei Ausbildungen von Personen, die nach den Jahren der Kindererziehung und Haushaltsführung wieder ins Berufsleben eintreten wollen.
  • 75 % der Kurskosten (max. € 4.000,--) für Berufsreifeprüfungen, Studienberechtigungsprüfungen, Meisterprüfungen und Werkmeisterprüfungen sowie
  • 100% der Kurskosten (max. €4.000,--) für Ausbildungen in Pflegeberufen und sonstigen Zukunftsberufen mit generellem Bedarf
  • 100% der Kurskosten (max. €4.000,--) für alle genannten Kursmaßnahmen für Arbeitslose bzw. Arbeitssuchende, die den Verlust ihres letzten Dienstverhältnisses zwischen Anfang März und Ende Dezember 2021 belegen können.


Die jährlichen Gesamtkosten des Qualifikationsförderungszuschusses für eine Person dürfen € 4.000,-- nicht übersteigen.

Wo gibt es weiterführende Informationen?
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 6 – Referat Förderwesen
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
E-Mail: post.a6-anf(at)bgld.gv.at
Tel: 057-600/2333

Wie kann die Förderung beantragt werden?
Förderungsanträge müssen spätestens 4 Monate nach Ende der Bildungsmaßnahme beim Amt der Burgenländischen Landesregierung eingebracht werden. Bei Bildungsmaßnahmen, welche im Zeitraum der COVID19-Pandemie zwischen Anfang März 2020 und Ende Dezember 2021 beendet wurden, wird die Antragsfrist bis auf 6 Monate ausgeweitet. Anrechenbare Kosten sind tatsächliche Aufwendungen, die den Förderungswerbern und Förderungswerberinnen durch die direkten Kurskosten, durch Kosten für Kursunterlagen oder durch Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln entstehen.

 

Bildungskonto Kärnten

Wer wird gefördert?

  • Arbeitnehmer:innen, freie Dienstnehmer:innen und Lehrlinge die sich während der Weiterbildungsmaßnahme durchgehend oder überwiegend (> 50 % des Zeitraumes) in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis bzw. Dienstverhältnis befinden.
  • Wiedereinsteiger:innen, die zum Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme kein oder nur ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis/Dienstverhältnis haben.
  • Das zu versteuernde Jahreseinkommen des Vorjahres vor der Antragstellung muss unter € 30.000 liegen.

Was wird gefördert?
Gefördert werden berufsspezifische Weiterbildungsmaßnahmen und die damit verbundenen Prüfungsgebühren, die

  • der Absicherung des bestehenden Arbeitsplatzes dienen und
  • eine erhebliche Qualifikationsverbesserung zur Folge haben und
  • eine nachhaltige berufliche Nutzung erwarten lassen und
  • in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der während der Maßnahme (ausgenommen Elternkarenz) ausgeübten Tätigkeit stehen.

Wie hoch ist die Förderung?
Der Förderquotient beträgt zumindest 25 % bis zu 75 % der Kurskosten inklusiver etwaiger kursrelevanter Prüfungsgebühren. Die maximale Förderhöhe je Antragsteller:in beträgt innerhalb eines Förderzeitraumes von fünf Jahren € 2.500.

Wo gibt es weiterführende Informationen?
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung Zukunftsentwicklung, Arbeitsmarkt und Wohnbau
Tel.: 050 536 31002
E-Mail: abt11.alw@ktn.gv.at
 
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung bekommen Sie auch auf der Website des Amtes der Kärntner Landesregierung.

 

Bildungskonto Oberösterreich

Wer wird gefördert?

  • Arbeitnehmer:innen mit Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberösterreich
  • Personen, die aus Anlass der Geburt eines Kindes Anspruch auf Wochengeld haben bzw. Kinderbetreuungsgeld beziehen, sofern sie vorher in einem aufrechten Arbeitsverhältnis waren und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen und mit Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberösterreich
  • Wiedereinsteiger:innen nach einer Elternkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind, keine Leistungen des AMS erhalten bzw. erhalten haben und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen und mit Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberösterreich
  • Geringfügig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberösterreich
  • Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehende Personen mit Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberösterreich
  • Freie Dienstnehmer:innen mit Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberösterreich
  • Personen mit einem akademischen Abschluss, sofern ihr Einkommen monatlich nicht mehr als 3.000 Euro brutto beträgt. (Bei OÖ Digi-Bonus max. 4.000 Euro brutto)
  • Ein-Personen-Unternehmer/innen und Kleinunternehmer/innen mit maximal fünf (VZÄ) Beschäftigten. Bei Unternehmer/innen mit einem akademischen Abschluss darf das Einkommen monatlich nicht mehr als 3.000 Euro brutto betragen. (Bei OÖ. Digi-Bonus max. 4.000 Euro brutto)

Was wird gefördert?
Es werden Kurskosten von Bildungsmaßnahmen für berufsorientierte Weiterbildungen und berufliche Umorientierungen gefördert.

Wie hoch ist die Förderung?
Die maximale Gesamtförderhöhe für den Zeitraum 2023 bis 2026 beträgt:

  • 30 % (max. 2.200 Euro gesamt)
  • 60 % (max. 2.700 Euro gesamt) bzw. max. 4.000 Euro für OÖ. Digi-Bonus


Wo gibt es weiterführende Informationen?
Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
Direktion Kultur und Gesellschaft - Abteilung Gesellschaft
Tel.: 0732 77 20–149 00
E-Mail: bildungskonto@ooe.gv.at

Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung bekommen Sie auch auf der Website des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung.

 

Bildungskonto Vorarlberg

Wer wird gefördert?
Das Bildungskonto können Personen in Anspruch nehmen, die eine Vollzeitausbildung mit einer Mindestdauer von vier Monaten absolvieren und diese weiteren Voraussetzungen erfüllen:

  • Es sind an zumindest vier Tagen pro Woche mindestens 30 Stunden Unterricht bzw. Praktikum zu absolvieren.
  • Vor Beginn der Ausbildung lag eine Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze in Vorarlberg von mindestens sechs Monaten vor und eine zumindest einjährige Berufstätigkeit in einem oder mehreren vollversicherten Dienstverhältnissen kann nachgewiesen werden.
  • Die berufliche Tätigkeit wird aufgrund der Ausbildung stark eingeschränkt oder aufgegeben.
  • Das Einkommen vor Ausbildungsbeginn überschreitet nicht € 4.200 brutto.
  • Der Hauptwohnsitz ist in Vorarlberg und die höchste Qualifikation ist die Reifeprüfung.

Was wird gefördert?
Es werden Aus- und Weiterbildungskosten zur Steigerung der Qualifikation von Personen gefördert.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe wird nach anfallenden Kurskosten gestaffelt. Grundsätzlich beträgt die Förderhöhe zwischen € 120 bis € 300 pro Monat. Die Förderung wird je nach Dauer der Ausbildung für maximal zehn Monate pro Jahr gewährt.

Wo gibt es weiterführende Informationen?
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Vorarlberg (AK Vorarlberg) – Abteilung Förderwesen
Tel.: 050 258 4200
E-Mail: info@bildungszuschuss.at

Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung bekommen Sie auch auf der Website des Vorarlberger Bildungszuschusses von der Arbeiterkammer Vorarlberg.

 

Bildungsprämie Vorarlberg

Wer wird gefördert?

  • Vor Beginn der Ausbildung lag eine Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze in Vorarlberg von mindestens sechs Monaten vor und eine zumindest einjährige Berufstätigkeit in einem oder mehreren vollversicherten Dienstverhältnissen kann nachgewiesen werden.
  • Sie erhalten vom AMS für die beantragte Ausbildung keine Beihilfe (ausgenommen ist das Weiterbildungsgeld während einer Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit).
  • Der Hauptwohnsitz ist in Vorarlberg und die höchste Qualifikation ist die Reifeprüfung. 

Was wird gefördert?
Es werden Aus- und Weiterbildungskosten gefördert, wenn Personen dadurch arbeitsmarktrelevante Bildungsabschlüsse erreichen, die in gegenwärtigen oder künftigen Tätigkeiten angewendet werden können.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe beträgt je Ausbildung bis zu 40 % der Kurs- und Prüfungsgebühren bis zu einer Obergrenze von maximal € 2.500.

Wo gibt es weiterführende Informationen?
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Vorarlberg (AK Vorarlberg) – Abteilung Förderwesen
Tel.: 050 258 4200
E-Mail: info@bildungszuschuss.at

Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung bekommen Sie auch auf der Website des Vorarlberger Bildungszuschusses von der Arbeiterkammer Vorarlberg.

 

Bildungsscheck Salzburg

Wer wird gefördert?

  • Arbeitnehmer:innen mit Hauptwohnsitz in Salzburg
  • Arbeitssuchende mit Hauptwohnsitz in Salzburg
  • Freie Dienstnehmer:innen mit Hauptwohnsitz in Salzburg
  • Geringfügig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Salzburg
  • Lehrlinge mit Hauptwohnsitz in Salzburg
  • Mindestsicherungsbezieher:innen mit Hauptwohnsitz in Salzburg
  • Wiedereinsteiger:innen mit Hauptwohnsitz in Salzburg

Was wird gefördert?
Mit dem Salzburger Bildungsscheck werden berufsorientierte Weiterbildungen oder Ausbildungen gefördert, in welchen Qualifikationen vermittelt werden, die entweder unmittelbar im Berufsleben angewendet werden können oder die Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung (Umschulung) sind.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt. Die Förderobergrenzen sind je nach Voraussetzungen der Antragsteller unterschiedlich.

Wo gibt es weiterführende Informationen?
Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden
Tel.: 0662 8042 3600
E-Mail: bildungsscheck@salzburg.gv.at

Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung bekommen Sie auch auf der Website des Amtes der Salzburger Landesregierung.